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Ordnungswidrigkeiten

Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um Rechtsverstöße die mit einer Geldbuße geahndet werden. Es handelt sich nicht um Straftaten, auch wenn sie ihnen ähnlich sind. Gleichzeitig stellen Ordnungswidrigkeiten keinen so schwerwiegenden Rechtsverstoß wie eine Straftat dar.

Zu den wohl bekanntesten Ordnungswidrigkeiten zählen Verstöße im Straßenverkehr. Hierzu zählen unter anderem:

  • Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut
  • Das Benutzen des Handys während des Fahrens
  • Das Überfahren einer roten Ampel (Rotlichtverstoß)
  • Zu schnelles Fahren ("geblitzt werden")
  • Nichteinhaltung von Abstandsregeln
  • Das Falschparken oder das Parken ohne Parkscheibe

Gegen einen Bußgeldbescheid kann der Betroffene grundsätzlich Einspruch einlegen. Auf den Einspruch hin kann die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid zurücknehmen. Geschieht dies nicht - was in der Praxis die Regel darstellt - leitet die zuständige Behörde den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter, die ihn dem Amtsgericht zur Entscheidung vorlegt. Das Gericht bestimmt einen Termin zur Verhandlung, in der der Sachverhalt durch Beweisaufnahme geklärt und rechtlich bewertet wird. Anders als im Strafprozess muss die Staatsanwaltschaft an der Verhandlung nicht teilnehmen.

Ein Rechtsanwalt kann dem Betroffenen bereits bei der Einlegung eines Einspruchs behilflich sein und ist selbstverständlich auch bei der mündlichen Verhandlung von Vorteil. Gerade Betroffene welchen aufgrund von wiederholten Ordnungswidrigkeiten der Führerscheinentzug droht ist somit dringend die Mandatierung eines Anwalts zu empfehlen, der sich auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts spezialisiert hat.